UNTERRICHTSVEREINBARUNGEN
Unterricht:
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich in privaten Unterrichtsstudios in Ahrweiler oder Ramersbach statt.
Ferien u. Feiertage:
Während der in Rheinland-Pfalz geltenden Feiertage u. Schulferien findet kein Unterricht statt.
Dies gilt ebenso für die beweglichen Ferientage der einzelnen Schulen.
Ausnahmen hierzu können mit Erwachsenen z.B. bei Urlaubsreisen außerhalb der Schulferien vereinbart werden.
Eine Anmeldung zum Musikunterricht kann jederzeit erfolgen, wobei der Unterrichtsbeginn von freien Plätzen abhängig ist.
Unterrichtsausfall, Versäumnisse:
Der Unterricht wird bei Verhinderung der Lehrkraft nachgeholt oder vertreten bzw. über die Gebühr verrechnet. Bei Krankheit der Lehrkraft fällt der Unterricht höchstens 2 mal im Halbjahr ersatzlos aus. Bei Krankheit des Schülers besteht kein Anspruch auf Unterrichtsnachholung. Bei längeren Erkrankungen wird die Gebühr gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstattet. Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Dies gilt auch im Falle heftiger Erkältungskrankheiten.
Unterrichtsentgelte, Zahlungsweise:
Es gelten die jeweils aktuellen Unterrichtsentgelte.
Die Unterrichtsentgelte werden jeweils zum Ende des Vormonats durch Lastschrifteinzug abgebucht. Hierzu ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Zahlungsverzug ist die Lehrkraft berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Gebühren bis zum Ende der regulären 3-monatigen Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen.
Ermäßigung:
In besonderen Härtefällen ist auf Anfrage eine Sozialermäßigung möglich.
Vertragslaufzeit, Probezeit:
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von 3 Monaten abgeschlossen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes verlängert er sich um jeweils 3 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Frist berechnet sich nach dem Datum des Unterrichtsbeginns auf dem Anmeldeformular.
Die Probezeit dauert 3 Monate ab Unterrichtsbeginn. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Parteien schriftlich 2 Wochen vor dem Ende der Probezeit gekündigt werden.
Haftung:
Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht keine Haftung.
Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.